Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gem. Art. 15a B-VG folgende Vereinbarung zu schließen:Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, gem. Artikel 15 a, B-VG folgende Vereinbarung zu schließen: