Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Salzburg, vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen, folgende Vereinbarung zu schließen: