Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 13. November 1985 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Art. 40 Abs. 3 mit Wirkung vom 9. Jänner 1984 vorläufig in Kraft getreten und tritt gemäß seinem Art. 40 Abs. 4 am 13. November 1985 für Österreich in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 13. November 1985 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 40, Absatz 3, mit Wirkung vom 9. Jänner 1984 vorläufig in Kraft getreten und tritt gemäß seinem Artikel 40, Absatz 4, am 13. November 1985 für Österreich in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, unterzeichnet bzw. Erklärungen über dessen vorläufige Anwendung hinterlegt:
Ägypten, Australien, Bangladesh, Belgien, Bundesrepublik Deutschland, China, Dänemark, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Finnland, Frankreich, Griechenland, Indien, Indonesien, Irland, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Luxemburg, Nepal, Niederlande, Norwegen, Pakistan, Schweden, Schweiz, Spanien, Thailand, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich Guernsey und Jersey.
Das endgültige Inkrafttreten wird gesondert kundgemacht.