Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 22. August 1978 hinterlegt; das Übereinkommen tritt nach seinem Artikel 53 Absatz 1 für Österreich am 21. Juni 1985 in Kraft. Das Fakultativprotokoll tritt nach seinem Artikel VII Absatz 1 für Österreich ebenfalls am 21. Juni 1985 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 22. August 1978 hinterlegt; das Übereinkommen tritt nach seinem Artikel 53 Absatz 1 für Österreich am 21. Juni 1985 in Kraft. Das Fakultativprotokoll tritt nach seinem Artikel römisch sieben Absatz 1 für Österreich ebenfalls am 21. Juni 1985 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen bis zum 22. Mai 1985 hinterlegt:
Argentinien, Chile, Fidschi, Indonesien, Iran, Jugoslawien, Demokratische Volksrepublik Korea, Kuba, Liechtenstein, Mexico, Paraguay, Philippinen, Polen, Rwanda, Schweiz, Seychellen, Tonga, Tschechoslowakei, Tunesien, Uruguay und Zypern.
Folgende Staaten haben ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll hinterlegt:
Iran, Jugoslawien, Liechtenstein, Paraguay, Philippinen, Schweiz, Seychellen, Uruguay und Zypern.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
(Anm.: siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 380/1985)Anmerkung, siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Nr. 380 aus 1985,)