(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 85/2011)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 85 aus 2011,)
Das Zusatzprotokoll tritt gemäß seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Jänner 1985 für Österreich in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates ist dieses Zusatzprotokoll am selben Tag für nachstehende Staaten in Kraft getreten: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen), Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Zypern.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunden haben nachstehende Staaten folgende Erklärungen abgegeben:
Europäische Union
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats zufolge hat die Europäische Union am 30. November 2009 folgende Erklärung abgegeben:
Der Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird am 1. Dezember 2009 in Kraft treten.
Demzufolge wird von diesem Datum an die Europäische Union die Europäische Gemeinschaft ersetzen und ihr nachfolgen (Art. 1 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union, wie aus den Abänderungen durch den Vertrag von Lissabon hervorgeht).Demzufolge wird von diesem Datum an die Europäische Union die Europäische Gemeinschaft ersetzen und ihr nachfolgen (Artikel eins, Absatz 3, des Vertrags über die Europäische Union, wie aus den Abänderungen durch den Vertrag von Lissabon hervorgeht).
Daher wird von diesem Datum an die Europäische Union alle Rechte der Europäischen Gemeinschaft ausüben und alle ihre Pflichten übernehmen, einschließlich ihres Status innerhalb der Organisation, indem sie fortfährt, vorhandene Rechte auszuüben und Verpflichtungen der Europäischen Union zu übernehmen.
Insbesondere von diesem Datum an, wird die Europäische Union alle von der Europäischen Gemeinschaft mit Ihrer Organisation abgeschlossenen Übereinkommen und alle eingegangenen und für die Europäische Gemeinschaft bindenden Verpflichtungen übernehmen.
Vereinigtes Königreich
Ferner hat das Vereinigte Königreich am 14. Mai 1993 folgende Erklärung abgegeben:
Gemäß Art. 5 des Abkommens erklärt das Vereinigte Königreich, dass das Abkommen und das Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen auch auf die Insel Man, für dessen internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, Anwendung findet.Gemäß Artikel 5, des Abkommens erklärt das Vereinigte Königreich, dass das Abkommen und das Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen auch auf die Insel Man, für dessen internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist, Anwendung findet.