Die Regierungen, in deren Namen dieses Übereinkommen unterzeichnet wird -
IN DEM FESTEN WILLEN, die afrikanische Solidarität durch wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Staaten zu verstärken;
IM HINBLICK auf die Notwendigkeit, die Erschließung der ausgedehnten menschlichen und natürlichen Hilfsquellen Afrikas zu beschleunigen, um die wirtschaftliche Entwicklung und sozialen Fortschritt in dieser Region anzuregen;
IN ERKENNTNIS der Bedeutung, die eine Abstimmung der nationalen Pläne zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung für die Förderung des harmonischen Wachstums der afrikanischen Volkswirtschaften als Ganzes sowie die Ausweitung des afrikanischen Außenhandels und insbesondere des interafrikanischen Handels haben;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Gründung einer allen afrikanischen Ländern gemeinsamen Finanzinstitution diesen Zwecken dienen würde;
ÜBERZEUGT, daß eine Partnerschaft der afrikanischen und nichtafrikanischen Länder einen zusätzlichen Zufluß von internationalem Kapital über eine solche Institution zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Fortschritts der Region und zum gegenseitigen Nutzen aller Vertragsparteien dieses übereinkommens erleichtern wird -
SIND ÜBEREINGEKOMMEN, hiermit die Afrikanische Entwicklungsbank (im folgenden als „Bank“ bezeichnet) zu errichten, auf welche die folgenden Bestimmungen Anwendung finden: