(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 15/2021)Anmerkung, , letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 15 aus 2021,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1982 beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 4 lit. c für Österreich am 21. August 1982 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 1982 beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz 4, Litera c, für Österreich am 21. August 1982 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der WIPO haben folgende Staaten das Abkommen ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
Australien, Benin, Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Berlin-West), Dänemark, Deutsche Demokratische Republik, Finnland, Frankreich, Irland, Monaco, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Suriname, Tschechoslowakei, Ungarn und Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland.
China
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge findet auf Grund von Erklärungen Portugals und Chinas das Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat China am 22. November 2012 den Geltungsbereich des Abkommens mit Wirksamkeit vom 27. Februar 2013 auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong ausgedehnt.
Neuseeland
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum hat Neuseeland anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärt, dass in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen Status von Tokelau und im Hinblick auf die Verpflichtung der Regierung von Neuseeland zur Schaffung der Selbstverwaltung für Tokelau durch einen Akt der Selbstbestimmung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen dieser Beitritt nicht auf Tokelau ausgedehnt werden soll, solange nicht die Regierung von Neuseeland eine diesbezügliche Erklärung beim Depositar nach eingehender Beratung mit diesem Gebiet einreicht.
Niederlande
Die Niederlande haben am 8. August 1986 den Geltungsbereich des Abkommens auf Aruba ausgedehnt.
Die Niederlande haben am 20. Februar 1989 die Ausdehnung des Geltungsbereiches auf Aruba rückwirkend ab Wirksamkeitsbeginn der Ausdehnungserklärung suspendiert.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge haben die Niederlande am 2. Februar 1994 die Suspendierung der Anwendung des Abkommens auf Aruba aufgehoben.
Ferner hat das Königreich der Niederlande dem Generaldirektor der WIPO am 30. Jänner 2012 mitgeteilt, dass das Abkommen mit Wirksamkeit vom 21. Mai 2012 auch auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba) Anwendung findet.
Portugal
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge findet auf Grund von Erklärungen Portugals und Chinas das Abkommen auf die Sonderverwaltungsregion Macao weiterhin Anwendung.
Vereinigtes Königreich
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat gemäß Art. 13 die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Abkommens auf Gibraltar erklärt.Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat gemäß Artikel 13, die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Abkommens auf Gibraltar erklärt.
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat gemäß Art. 13 die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Abkommens auf die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt.Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat gemäß Artikel 13, die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Abkommens auf die Vogtei Guernsey und die Insel Man erklärt.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 388/1969*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1969,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 401/1973**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 401 aus 1973,