Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Bosnien- Herzegowina)
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.1992
Außerkrafttretensdatum
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in
BGBl. III Nr. 31/2023 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF:
BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV
RV 64 AB 218 S. 24. BR:
AB 2113 S. 393.)
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß die Studien in Österreich und Jugoslawien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.10.1998
Schlagworte
e-rk3
Im RIS seit
20.03.2023
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2025
Gesetzesnummer
20012199
Dokumentnummer
NOR40251517