Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich (Jugoslawien)
Typ
Vertrag – Jugoslawien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.12.1980
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
29.01.1979
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Beachte
Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wird eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien,
BGBl. Nr. 714/1993Kroatien,
BGBl. Nr. 474/1996Mazedonien,
BGBl. III Nr. 92/1997BR Jugoslawien,
BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro:
BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo:
BGBl. III Nr. 147/2010)
Bosnien und Herzegowina,
BGBl. III Nr. 31/2023
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF:
BGBl. Nr. 428/1980 (NR: GP XV
RV 64 AB 218 S. 24. BR:
AB 2113 S. 393.)
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern, und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß die Studien in Österreich und Jugoslawien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhaltes und der Anforderungen vergleichbar sind, haben folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 16. September 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 des Abkommens am 1. Dezember 1980 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.10.1998
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
10009506
Dokumentnummer
NOR11009697
Alte Dokumentnummer
N7198016091R