Bundesrecht konsolidiert

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Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 101/1978 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 318/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.02.1978

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Ist ab 1.7.2005 hinsichtlich der Steuerentlastung in Österreich nicht mehr anzuwenden (vgl. § 6, BGBl. III Nr. 92/2005).

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 24. Jänner 1978 zur Durchführung des Abkommens vom 25. Feber 1975 zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 101/1978

Präambel/Promulgationsklausel

Zur Durchführung des Abkommens vom 25. Feber 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1976,, zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen (im folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2025

Gesetzesnummer

10004269

Dokumentnummer

NOR11004305

Alte Dokumentnummer

N3197812709T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/101/P0/NOR11004305

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