Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 754/1974 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 47/2000

Typ

Vertrag - Niederlande

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1975

Außerkrafttretensdatum

31.01.2000

Unterzeichnungsdatum

07.03.1974

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH DER NIEDERLANDE ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 754/1974

Sprachen

Deutsch, Niederländisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Die Republik Österreich, und, das Königreich der Niederlande

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 5. November 1974 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 44, Absatz 2, am 1. Jänner 1975 in Kraft.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1995

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2026

Gesetzesnummer

10008313

Dokumentnummer

NOR11008463

Alte Dokumentnummer

N6197410613W

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/754/P0/NOR11008463

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