Bundesrecht konsolidiert

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Gewerbeordnung 1973 § 334

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 50/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 253/1976

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 334

Inkrafttretensdatum

01.01.1977

Außerkrafttretensdatum

30.06.1993

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 334,

Der Landeshauptmann ist außer in den in besonderen Vorschriften bestimmten Fällen in erster Instanz zuständig

  1. Ziffer eins
    zur Genehmigung von Betriebsanlagen für die Ausübung des gebundenen Gewerbes des Betriebes von Tankstellen (Paragraph 103, Absatz eins, Litera c, Ziffer 4,) einschließlich der mit der Tankstelle in örtlichem Zusammenhang stehenden Betriebsanlagen für die Ausübung der im Paragraph 119, umschriebenen Tätigkeiten,
  2. Ziffer 2
    zur Genehmigung von der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten dienenden Betriebsanlagen, bei denen eine Abgabe dieser Flüssigkeiten zum Zwecke der Belieferung von Tankstellen oder Brennstoffhändlern erfolgt,
  3. Ziffer 3
    zur Genehmigung von Betriebsanlagen für die Verarbeitung von Rohöl sowie von anderen natürlich vorkommenden Kohlenwasserstoffen, seien diese in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand,
  4. Ziffer 4
    zur Genehmigung von Betriebsanlagen, die sich über zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke eines Bundeslandes erstrecken,
  5. Ziffer 5
    zur Erteilung von Konzessionen, Bewilligungen und Genehmigungen auf Grund von Ansuchen der Städte mit eigenem Statut außer der Bundeshauptstadt Wien, wenn nicht der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie zuständig ist, und
  6. Ziffer 6
    wenn es sich um die Ausübung eines Gewerbes auf einem öffentlichen Verkehrsmittel handelt, dessen Fahrt durch zwei oder mehrere Verwaltungsbezirke eines Bundeslandes führt.

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12070321

Alte Dokumentnummer

N5197418720S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/50/P334/NOR12070321

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