Der Nationalrat hat anläßlich der Genehmigung des vorstehenden Staatsvertrages in seiner Sitzung vom 3. Juli 1973 beschlossen, daß dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.Der Nationalrat hat anläßlich der Genehmigung des vorstehenden Staatsvertrages in seiner Sitzung vom 3. Juli 1973 beschlossen, daß dieser Staatsvertrag im Sinne des Artikel 50, Absatz 2, des Bundes-Verfassungsgesetzes durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.
Die Ratifikation durch Österreich ist am 25. September 1973 durch den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes eingetragen worden; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Art. 16 Abs. 3 für Österreich am 25. September 1974 in Kraft.Die Ratifikation durch Österreich ist am 25. September 1973 durch den Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes eingetragen worden; das Übereinkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 3, für Österreich am 25. September 1974 in Kraft.
Bis zum Zeitpunkt der Eintragung der Ratifikation des vorliegenden Übereinkommens durch Österreich ist die Ratifikation durch folgende weitere Staaten eingetragen worden: Ägypten, Algerien, Argentinien, Äthiopien, Australien, Belgien, Brasilien, Bundesrepublik Deutschland, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Frankreich, Ghana, Griechenland, Guatemala, Indien, Irak, Irland, Israel, Japan, Jugoslawien, Kanada, Kenia Kolumbien, Kuba, Libyen, Luxemburg, Malta, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Panama, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Sierra Leone, Singapur, Spanien, Syrien, Tansania, Thailand, Tschechoslowakei, Tunesien, Türkei, Venezuela, Zaire, Zentralafrikanische Republik, Zypern.