Der Bundespräsident der Republik Österreich und ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth (hier in der Folge als „Ihre Britannische Majestät“ bezeichnet),
Vom Wunsche geleitet, den Auslieferungsvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, der am 9. Jänner 1963 von den Hohen Vertragschließenden Parteien in Wien unterzeichnet wurde (hier in der Folge als „der Vertrag“ bezeichnet), abzuändern,
Haben beschlossen, hierüber ein Protokoll zu vereinbaren, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)Anmerkung, es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: