(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. Nr. 231/1976)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 231 aus 1976,)
Da die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Übereinkommen am 19. Feber 1970 bei den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland sowie der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken hinterlegt wurden, ist das Übereinkommen gemäß seinem Artikel 7 Absatz 4 für Österreich am gleichen Tag in Kraft getreten.
Dem Übereinkommen gehören nach Mitteilung der Depositarregierungen derzeit folgende weitere Staaten an: Argentinien, Barbados, Botswana, Bulgarien, Dänemark, Ecuador, Gabon, Gambia, Guayana, Iran, Irland, Island, Israel, Kamerun, Korea, Libanon, Madagaskar, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Nepal, Neuseeland, Niger, Polen, Schweden, Schweiz, Sowjetunion, Südafrika, Swaziland, Thailand, Tschechoslowakei, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Republik, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (einschließlich der Assoziierten Staaten (Antigua, Dominica, Grenada, Saint Christopher-Nevis-Anguilla und Santa Lucia) und der Gebiete unter der territorialen Souveränität des Vereinigten Königreichs sowie Brunei, Tonga und die Britischen Salomon-Inseln. Für Südrhodesien gelten die Bestimmungen des Übereinkommens erst, wenn die Regierung des Vereinigten Königreichs die anderen Depositarregierungen davon unterrichtet, daß es in der Lage ist zu gewährleisten, daß die sich aus dem Übereinkommen ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich dieses Gebietes zur Gänze erfüllt werden können.), Vereinigte Staaten von Amerika.
Europäische Weltraumagentur
Die Europäische Weltraumagentur hat am 4. September 1975 erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen gemäß seinem Art. 6 anzunehmen. Diese Erklärung ist durch den Beitritt Frankreichs am 31. Dezember 1975 rechtswirksam geworden.Die Europäische Weltraumagentur hat am 4. September 1975 erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen gemäß seinem Artikel 6, anzunehmen. Diese Erklärung ist durch den Beitritt Frankreichs am 31. Dezember 1975 rechtswirksam geworden.