Der Bundespräsident der Republik Österreich und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Haupt des Commonwealth,
VOM WUNSCHE GELEITET, ihre Beziehungen in Konsularangelegenheiten zu regeln und den Schutz der Staatsangehörigen und Einrichtungen jeder Hohen Vertragschließenden Partei in den Gebieten der anderen Partei zu erleichtern,
HABEN BESCHLOSSEN, einen Konsularvertrag abzuschließen, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: