(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. Nr. 169/1986)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1986,)
Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel XXXIV am 28. Mai 1958 in Kraft getreten. Bis zu diesem Tage haben nachstehende Staaten das Abkommen ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:Das vorliegende Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel römisch 34 am 28. Mai 1958 in Kraft getreten. Bis zu diesem Tage haben nachstehende Staaten das Abkommen ratifiziert beziehungsweise sind diesem beigetreten:
Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Indien, Italien, Jugoslawien, Monako, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei, Ungarn, Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken.
Belgien
Laut einer Erklärung der Belgischen Regierung erstreckt sich die Ratifikation auch auf Belgisch-Kongo und das Mandatsgebiet Ruanda-Urundi.
Frankreich
Nach derselben Mitteilung bezieht sich die seinerzeitige Ratifikation dieses Übereinkommens durch Frankreich auch auf dessen Überseegebiete und auf Tunesien.
Vereinigtes Königreich
Nach derselben Mitteilung hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dieses Übereinkommen am 9. März 1970 auf die Bahamas, auf Fidschi, Gibraltar, die Jungferninseln, Montserrat, Turks- und Caicos-Inseln ausgedehnt.