Nachdem das auf der 35. Internationalen Arbeitskonferenz in Genf am 4. Juni 1952 angenommene Übereinkommen (Nr. 101) über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation, die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1952 zu ihrer fünfunddreißigsten Tagung zusammengetreten ist,
hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen, betreffend den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, und hat dabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen.
Die Konferenz nimmt heute, am 26. Juni 1952, das folgende Übereinkommen an, das als Übereinkommen über den bezahlten Urlaub (Landwirtschaft), 1952, bezeichnet wird.