Auf Grund des § 2 des Bundesgesetzes vom 2. April 1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, wird das anliegende Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen.Auf Grund des Paragraph 2, des Bundesgesetzes vom 2. April 1952, Bundesgesetzblatt Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, wird das anliegende Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen.