(4)Absatz 4Elektronische Anwendungen zur Verifizierung von Zertifikaten gemäß §§ 4c bis 4e haben – ausgenommen bei ihrer Verwendung beim Grenzübertritt – die bereitgestellten Zertifikatsdaten für Überprüfende eingeschränkt darzustellen, nämlich mit Nachname(n), Vorname(n) und dem Geburtsdatum der Person, für die das Zertifikat ausgestellt wurde, sowie text- und farbcodiert entweder mitElektronische Anwendungen zur Verifizierung von Zertifikaten gemäß Paragraphen 4 c, bis 4e haben – ausgenommen bei ihrer Verwendung beim Grenzübertritt – die bereitgestellten Zertifikatsdaten für Überprüfende eingeschränkt darzustellen, nämlich mit Nachname(n), Vorname(n) und dem Geburtsdatum der Person, für die das Zertifikat ausgestellt wurde, sowie text- und farbcodiert entweder mit
„gültig“ (grün hinterlegt), wenn ein zeitlich gültiges Test-, Genesungs- oder ein Impfzertifikat verfügbar ist, oder
„ungültig“ (rot hinterlegt), wenn kein zeitlich gültiges oder kein verifizierbares Zertifikat verfügbar ist.