Titel
Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 31. Jänner 1930, BGBl. Nr. 40, über die Verwendung des pharmazeutischen Fachpersonals im Betriebe der öffentlichen und Anstaltsapotheken, ferner die praktische Ausbildung und Prüfung für den Apothekerberuf (Pharmazeutische Fachkräfteverordnung)
StF:
BGBl. Nr. 40/1930
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025