Die Regierungen der Argentinischen Republik, von Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Ägypten, Spanien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Guatemala, Ungarn, Italien, Luxemburg, Marokko, Mexiko, des Fürstentums Monako, der Niederlande, von Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Siam, Schweden, der Schweiz, der Tschechoslowakischen Republik und von Tunis, die für zweckmäßig erachtet haben, das Internationale Tierseuchenamt zu errichten, auf das sich der von der Internationalen Konferenz zum Studium der Tierseuchen am 27. Mai 1921 ausgesprochene Wunsch bezieht, haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein Abkommen zu schließen und sind über folgendes übereingekommen: