Bundesrecht konsolidiert

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Regelung einzelner Zollfragen (Deutschland) § 0

Kurztitel

Regelung einzelner Zollfragen (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 447/1925

Typ

Vertrag – Deutschland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.12.1925

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.10.1925

Index

39/04 Zollabkommen

Beachte

zum Inkrafttreten vgl. Art. 3

Titel

Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche zur Regelung einzelner Zollfragen.
StF: BGBl. Nr. 447/1925 (NR: GP II 449 AB – S. 119.)

Präambel/Promulgationsklausel

Zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche sind die nachstehenden Vereinbarungen getroffen worden:

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden wurden am 9. Dezember 1925 in Berlin ausgetauscht.

Sonstige Textteile

Nachdem das am 3. Oktober 1925 in Berlin unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reiche zur Regelung einzelner Zollfragen, das also lautet: ... die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der Republik Österreich dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Handel und Verkehr und für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. Dezember 1925.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2025

Gesetzesnummer

10003753

Dokumentnummer

NOR11003787

Alte Dokumentnummer

N3192513431T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1925/447/P0/NOR11003787

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