Kaiserliches Patent
vom 27. Mai 1852, R. G. Bl. Nr. 117,
wodurch eine neue, durch die späteren Gesetze ergänzte Ausgabe des Strafgesetzbuches über Verbrechen und schwere Polizeiübertretungen vom 3. September 1803, mit Aufnahme mehrerer neuer Bestimmungen, als alleiniges Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Übertretungen für den ganzen Umfang des Reiches mit Ausnahme der Militärgrenze kundgemacht und vom 1. September 1852 angefangen in Wirksamkeit gesetzt wird.