Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2026/14/0115
Entscheidungsdatum
21.05.2026
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2026/14/0116
Ra 2026/14/0117
Ra 2026/14/0118
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/08/0033 B 17. März 2023 RS 2 (hier: nur der erste Satz)
Stammrechtssatz
Mangels bestehender Vollmacht im Zeitpunkt der Revisionserhebung ist die Revision dem einschreitenden Rechtsanwalt selbst zuzurechnen (vgl. VwGH 27.4.2016, 2013/05/0167, mwN). Für die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter vorgenommenen fristgebundenen Verfahrenshandlung wäre dagegen das Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Vertretenen zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung erforderlich. Erfolgt die Begründung des Vollmachtsverhältnisses zur Vertretung bei einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Fristablauf, so bewirkt dies nicht die Rechtswirksamkeit der von dem noch nicht Bevollmächtigten seinerzeit gesetzten Verfahrenshandlungen.Mangels bestehender Vollmacht im Zeitpunkt der Revisionserhebung ist die Revision dem einschreitenden Rechtsanwalt selbst zuzurechnen vergleiche VwGH 27.4.2016, 2013/05/0167, mwN). Für die Wirksamkeit einer durch einen Vertreter vorgenommenen fristgebundenen Verfahrenshandlung wäre dagegen das Vorliegen einer entsprechenden Bevollmächtigung durch den Vertretenen zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung erforderlich. Erfolgt die Begründung des Vollmachtsverhältnisses zur Vertretung bei einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Fristablauf, so bewirkt dies nicht die Rechtswirksamkeit der von dem noch nicht Bevollmächtigten seinerzeit gesetzten Verfahrenshandlungen.
Schlagworte
nachträgliche Vollmachtserteilung Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026140115.L01
Im RIS seit
09.06.2026
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2026140115_20260521L01