Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2020/03/0071

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0071

Entscheidungsdatum

20.07.2020

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3
WaffG 1996 §8 Abs1
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2
WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z1

Rechtssatz

Die sichere Verwahrung einer Schusswaffe verlangt u.a., sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, was regelmäßig ein versperrtes Verwahren (auch) gegenüber einer im selben Haushalt lebenden Person erfordert. Durch die Judikatur ist auch klargestellt, dass der Waffenbesitzer auch mit rechtswidrigen Eingriffen Dritter rechnen muss. Im Übrigen verlangt schon Paragraph 3, Absatz eins, der 2. WaffV 1998 den Schutz einer Schusswaffe vor "unberechtigtem" Zugriff.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030071.L01

Im RIS seit

03.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2020

Dokumentnummer

JWR_2020030071_20200720L01

Rechtssatz für Ra 2026/03/0021

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ra 2026/03/0021

Entscheidungsdatum

02.07.2026

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §25 Abs3
WaffG 1996 §8 Abs1
WaffG 1996 §8 Abs1 Z2
WaffV 02te 1998 §3 Abs2 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/03/0071 B 20. Juli 2020 RS 1 (hier: ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Die sichere Verwahrung einer Schusswaffe verlangt u.a., sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff zu schützen, was regelmäßig ein versperrtes Verwahren (auch) gegenüber einer im selben Haushalt lebenden Person erfordert. Durch die Judikatur ist auch klargestellt, dass der Waffenbesitzer auch mit rechtswidrigen Eingriffen Dritter rechnen muss. Im Übrigen verlangt schon Paragraph 3, Absatz eins, der 2. WaffV 1998 den Schutz einer Schusswaffe vor "unberechtigtem" Zugriff.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026030021.L02

Im RIS seit

22.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_2026030021_20260702L02