Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2025/10/0181
Entscheidungsdatum
04.08.2026
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Gehörte der vor dem VwG bekämpfte Bescheid in Ansehung eines näher genannten Zeitraumes nicht mehr dem Rechtsbestand an, hatte das VwG darüber jedenfalls keine inhaltliche Entscheidung zu treffen. Damit kann das angefochten Erkenntnis, soweit über den näher genannten Zeitraum inhaltlich abgesprochen wurde, schon allein aus diesem Grund keinen Bestand haben.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025100181.L02
Im RIS seit
01.09.2026
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2026
Dokumentnummer
JWR_2025100181_20260804L02