Eine im verwaltungsbehördlichen Verfahren erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann schon durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden (vgl. VwGH 7.12.2023, Ra 2022/10/0187, mit Verweis auf VwGH 6.10.2023, Ra 2023/10/0397; 19.12.2022, Ra 2022/03/0219; 28.2.2022, Ra 2021/09/0251).Eine im verwaltungsbehördlichen Verfahren erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann schon durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden vergleiche VwGH 7.12.2023, Ra 2022/10/0187, mit Verweis auf VwGH 6.10.2023, Ra 2023/10/0397; 19.12.2022, Ra 2022/03/0219; 28.2.2022, Ra 2021/09/0251).