Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2025/09/0085
Entscheidungsdatum
23.02.2026
Index
77 Kunst Kultur
Norm
DMSG 1923 §1
DMSG 1923 §3
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/12/0058 E 14. März 1988 RS 1
Stammrechtssatz
Die Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung eines Denkmals ist hinsichtlich des ganzen Gegenstandes zu treffen, der die geforderte (künstlerische oder geschichtliche oder kulturelle) Bedeutung hat und sich zivilrechtlich als eine Einheit darstellt. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Einschränkung der Feststellung auf einem abgegrenzten Teil eines solchen Gegenstandes zulässig (Hinweis E 21.3.1983, 82/12/0070, VwSlg 11007 A/1983).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090085.L07
Im RIS seit
24.03.2026
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026
Dokumentnummer
JWR_2025090085_20260223L07