Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2025/08/0022
Entscheidungsdatum
03.04.2025
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1
AlVG 1977 §9 Abs2
Rechtssatz
Sollten einer Beschäftigungsaufnahme gesetzliche Betreuungspflichten entgegenstehen, so wäre dies dem AMS schon aus Anlass der Zuweisung bekannt zu geben, um diesem eine Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung zu ermöglichen (vgl. - betreffend gesundheitliche Probleme - etwa VwGH 4.4.2002, 2002/08/0051).Sollten einer Beschäftigungsaufnahme gesetzliche Betreuungspflichten entgegenstehen, so wäre dies dem AMS schon aus Anlass der Zuweisung bekannt zu geben, um diesem eine Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung zu ermöglichen vergleiche - betreffend gesundheitliche Probleme - etwa VwGH 4.4.2002, 2002/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080022.L02
Im RIS seit
22.04.2025
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Dokumentnummer
JWR_2025080022_20250403L02