Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0022

Rechtssatz

Sollten einer Beschäftigungsaufnahme gesetzliche Betreuungspflichten entgegenstehen, so wäre dies dem AMS schon aus Anlass der Zuweisung bekannt zu geben, um diesem eine Überprüfung der Zumutbarkeit der zugewiesenen Beschäftigung zu ermöglichen vergleiche - betreffend gesundheitliche Probleme - etwa VwGH 4.4.2002, 2002/08/0051).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080022.L02