Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2025/08/0011
Entscheidungsdatum
28.01.2026
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm
AlVG 1977 §49 Abs1
AlVG 1977 §49 Abs2
Rechtssatz
Die Frage, ob die Kontrollmeldung wirksam vorgeschrieben wurde, ist von der Frage, ob die arbeitslose Person ihre Säumnis mit triftigen Gründen entschuldigen kann, zu trennen. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein triftiger Grund für die Unterlassung der Kontrollmeldung vorliegt, setzt voraus, dass der Kontrolltermin überhaupt ordnungsgemäß vorgeschrieben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080011.L04
Im RIS seit
24.02.2026
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2025080011_20260128L07