Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2025/08/0011

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0011

Entscheidungsdatum

28.01.2026

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs1
AlVG 1977 §49 Abs2

Rechtssatz

Die Frage, ob die Kontrollmeldung wirksam vorgeschrieben wurde, ist von der Frage, ob die arbeitslose Person ihre Säumnis mit triftigen Gründen entschuldigen kann, zu trennen. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob ein triftiger Grund für die Unterlassung der Kontrollmeldung vorliegt, setzt voraus, dass der Kontrolltermin überhaupt ordnungsgemäß vorgeschrieben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080011.L04

Im RIS seit

24.02.2026

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2025080011_20260128L07