Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2025/04/0007

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

9

Geschäftszahl

Ro 2025/04/0007

Entscheidungsdatum

24.06.2026

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E15202000
E3R E19400000

Norm

EURallg
32016R0679 DSGVO Art83
32016R0679 DSGVO Art9 Abs1

Rechtssatz

Von einer unklaren Rechtslage in Bezug auf die Einstufung der Parteiaffinitäten als besondere Kategorien von Daten gemäß Artikel 9, Absatz eins, DSGVO war schon im Hinblick auf die - bei der Ermittlung dieser Daten beabsichtigte - Wahrscheinlichkeit des Hervorgehens der politischen Meinung aus den verarbeiteten Daten und den Schutzweck des Artikel 9, Absatz eins, DSGVO nicht auszugehen vergleiche VwGH 14.12.2021, Ro 2021/04/0007, Rn. 46 bis 48). Die Rechtsansicht, wonach das Verarbeiten von Marketingklassifikationen für politische Werbung mit keinem Risiko für den Betroffenen verbunden sei, erweist sich schon vor diesem Hintergrund als unvertretbar.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J09

Im RIS seit

22.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2026

Dokumentnummer

JWR_2025040007_20260624J09