Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2025/01/0131
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/01/0132
Ra 2025/01/0133
Rechtssatz
Der Umstand, dass Verwaltungsübertretungen aus der Zeit nach Stellung des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft resultieren, kann als Argument gegen die Annahme zukünftigen Wohlverhaltens des Verleihungswerbers miteinbezogen werden (vgl. VwGH 3.9.1997, 96/01/0810). Dies gilt selbstredend auch für gerichtlich strafbare Handlungen.Der Umstand, dass Verwaltungsübertretungen aus der Zeit nach Stellung des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft resultieren, kann als Argument gegen die Annahme zukünftigen Wohlverhaltens des Verleihungswerbers miteinbezogen werden vergleiche VwGH 3.9.1997, 96/01/0810). Dies gilt selbstredend auch für gerichtlich strafbare Handlungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L02
Im RIS seit
08.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
14.07.2025
Dokumentnummer
JWR_2025010131_20250604L02