Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/01/0131

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/01/0132

Ra 2025/01/0133

Rechtssatz

Der Umstand, dass Verwaltungsübertretungen aus der Zeit nach Stellung des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft resultieren, kann als Argument gegen die Annahme zukünftigen Wohlverhaltens des Verleihungswerbers miteinbezogen werden vergleiche VwGH 3.9.1997, 96/01/0810). Dies gilt selbstredend auch für gerichtlich strafbare Handlungen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L02