Verwaltungsgerichtshof
04.06.2025
Ra 2025/01/0131
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/01/0132
Ra 2025/01/0133
Der Umstand, dass Verwaltungsübertretungen aus der Zeit nach Stellung des Ansuchens um Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft resultieren, kann als Argument gegen die Annahme zukünftigen Wohlverhaltens des Verleihungswerbers miteinbezogen werden vergleiche VwGH 3.9.1997, 96/01/0810). Dies gilt selbstredend auch für gerichtlich strafbare Handlungen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025010131.L02