Die Beurteilung, in welche Klasse ein Fahrzeug nach dem KFG 1967 im Einzelfall einzuordnen ist, obliegt - ausgehend vom Gutachten des Sachverständigen - (als Rechtsfrage) der Behörde bzw. dem VwG (vgl. dazu auch etwa VwGH 8.9.2005, 2001/17/0169; oder VwGH 31.7.2018, Ra 2017/08/0129, mwN).Die Beurteilung, in welche Klasse ein Fahrzeug nach dem KFG 1967 im Einzelfall einzuordnen ist, obliegt - ausgehend vom Gutachten des Sachverständigen - (als Rechtsfrage) der Behörde bzw. dem VwG vergleiche dazu auch etwa VwGH 8.9.2005, 2001/17/0169; oder VwGH 31.7.2018, Ra 2017/08/0129, mwN).