Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ra 2024/13/0051
Entscheidungsdatum
18.11.2024
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Die Aufforderung zur Empfängerbenennung hat sich an jenen Abgabepflichtigen zu richten, der die Betriebsausgaben absetzen möchte. Da zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Empfängerbenennung das Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung) bereits aufgehoben war, konnte sich diese Aufforderung nur an den Abgabepflichtigen selbst richten, dem es oblag, zu dieser Aufforderung auch Informationen bei jenen Personen einzuholen, die im damaligen Zeitraum für ihn (bzw. die Insolvenzmasse) handelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130051.L03
Im RIS seit
07.01.2025
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2025
Dokumentnummer
JWR_2024130051_20241118L01