Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2024/13/0051

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2024/13/0051

Entscheidungsdatum

18.11.2024

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Aufforderung zur Empfängerbenennung hat sich an jenen Abgabepflichtigen zu richten, der die Betriebsausgaben absetzen möchte. Da zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Empfängerbenennung das Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung) bereits aufgehoben war, konnte sich diese Aufforderung nur an den Abgabepflichtigen selbst richten, dem es oblag, zu dieser Aufforderung auch Informationen bei jenen Personen einzuholen, die im damaligen Zeitraum für ihn (bzw. die Insolvenzmasse) handelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024130051.L03

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025

Dokumentnummer

JWR_2024130051_20241118L01