Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
Ro 2024/10/0021
Entscheidungsdatum
23.09.2025
Index
70/08 Privatschulen
Rechtssatz
§ 15 Privatschulgesetz macht die Dauer der Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes davon abhängig, in welchem Entwicklungsstadium sich die Privatschule befindet (vor dem Vollausbau hat eine Einschränkung auch auf die bestehenden Klassen zu erfolgen) und welche Beobachtungen hinsichtlich dieser Schule vorliegen (vgl. VwGH 27.3.2025, Ro 2024/10/0009, Rz. 23).Paragraph 15, Privatschulgesetz macht die Dauer der Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes davon abhängig, in welchem Entwicklungsstadium sich die Privatschule befindet (vor dem Vollausbau hat eine Einschränkung auch auf die bestehenden Klassen zu erfolgen) und welche Beobachtungen hinsichtlich dieser Schule vorliegen vergleiche VwGH 27.3.2025, Ro 2024/10/0009, Rz. 23).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100021.J01
Im RIS seit
11.11.2025
Zuletzt aktualisiert am
02.12.2025
Dokumentnummer
JWR_2024100021_20250923J01