Verwaltungsgerichtshof
23.09.2025
Ro 2024/10/0021
Paragraph 15, Privatschulgesetz macht die Dauer der Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes davon abhängig, in welchem Entwicklungsstadium sich die Privatschule befindet (vor dem Vollausbau hat eine Einschränkung auch auf die bestehenden Klassen zu erfolgen) und welche Beobachtungen hinsichtlich dieser Schule vorliegen vergleiche VwGH 27.3.2025, Ro 2024/10/0009, Rz. 23).
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100021.J01