Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ro 2024/10/0009
Entscheidungsdatum
27.03.2025
Index
70/08 Privatschulen
Norm
PrivSchG 1962 §14
PrivSchG 1962 §14 Abs2 litb
Rechtssatz
Die Aufrechterhaltung eines einer Privatschule auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen verliehenen Öffentlichkeitsrechts hängt u.a. davon ab, ob während der Verleihungsdauer eine Übereinstimmung der Organisation, des Lehrplans und der Ausstattung der Schule sowie der Lehrbefähigung des Leiters und der Lehrer mit dem jeweils geltenden, vom zuständigen Bundesminister erlassenen oder genehmigten Organisationsstatut gegeben ist. Ist dies der Fall und sind auch die weiteren Voraussetzungen weiterhin gegeben, so gilt das der Privatschule verliehene Öffentlichkeitsrecht hinsichtlich aller im maßgeblichen Organisationsstatut enthaltenen Ausbildungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100009.J05
Im RIS seit
05.05.2025
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025
Dokumentnummer
JWR_2024100009_20250327J04