Verwaltungsgerichtshof
27.03.2025
Ro 2024/10/0009
Die Aufrechterhaltung eines einer Privatschule auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen verliehenen Öffentlichkeitsrechts hängt u.a. davon ab, ob während der Verleihungsdauer eine Übereinstimmung der Organisation, des Lehrplans und der Ausstattung der Schule sowie der Lehrbefähigung des Leiters und der Lehrer mit dem jeweils geltenden, vom zuständigen Bundesminister erlassenen oder genehmigten Organisationsstatut gegeben ist. Ist dies der Fall und sind auch die weiteren Voraussetzungen weiterhin gegeben, so gilt das der Privatschule verliehene Öffentlichkeitsrecht hinsichtlich aller im maßgeblichen Organisationsstatut enthaltenen Ausbildungen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024100009.J05