Eine Schätzung nach § 42 Abs. 3 ASVG kann zur Feststellung führen, dass in Hinblick auf das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich eines oder mehrerer Dienstnehmer die Vollversicherung eintritt (vgl. VwGH 27.12.2018, Ra 2015/08/0095 und 0096; sowie VwGH 16.2.2011, 2007/08/0123).Eine Schätzung nach Paragraph 42, Absatz 3, ASVG kann zur Feststellung führen, dass in Hinblick auf das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich eines oder mehrerer Dienstnehmer die Vollversicherung eintritt vergleiche VwGH 27.12.2018, Ra 2015/08/0095 und 0096; sowie VwGH 16.2.2011, 2007/08/0123).