Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2024/04/0401
Entscheidungsdatum
01.08.2025
Index
L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich
Norm
NatSchG OÖ 2001 §24 Abs2
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0402
Ra 2024/04/0403
Ra 2024/04/0404
Ra 2024/04/0405
Ra 2024/04/0406
Ra 2024/04/0407
Rechtssatz
Von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks eines Europaschutzgebietes iSd § 24 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 ist solange nicht auszugehen, als das Schutzgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt, auch wenn keine "100 % Regeneration" oder eine solche erst nach vielen Jahren erfolgt.Von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks eines Europaschutzgebietes iSd Paragraph 24, Absatz 2, Oö. NSchG 2001 ist solange nicht auszugehen, als das Schutzgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt, auch wenn keine "100 % Regeneration" oder eine solche erst nach vielen Jahren erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040401.L01
Im RIS seit
27.08.2025
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025
Dokumentnummer
JWR_2024040401_20250801L03