Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0401

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2024/04/0402

Ra 2024/04/0403

Ra 2024/04/0404

Ra 2024/04/0405

Ra 2024/04/0406

Ra 2024/04/0407

Rechtssatz

Von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks eines Europaschutzgebietes iSd Paragraph 24, Absatz 2, Oö. NSchG 2001 ist solange nicht auszugehen, als das Schutzgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verbleibt, auch wenn keine "100 % Regeneration" oder eine solche erst nach vielen Jahren erfolgt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040401.L01