Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2024/04/0016
Entscheidungsdatum
05.03.2025
Index
95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm
MEG 1950 §7 Abs2
MEG 1950 §7 Abs3
Rechtssatz
Ein Bereithalten eines Messgerätes ist gegeben, wenn es ohne Weiteres im rechtsgeschäftlichen Verkehr benutzt werden kann und Maßnahmen zur Abwendung einer möglichen Benutzung unterlassen wurden (vgl. VwGH 26.2.2014, 2013/04/0065).Ein Bereithalten eines Messgerätes ist gegeben, wenn es ohne Weiteres im rechtsgeschäftlichen Verkehr benutzt werden kann und Maßnahmen zur Abwendung einer möglichen Benutzung unterlassen wurden vergleiche VwGH 26.2.2014, 2013/04/0065).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040016.L02
Im RIS seit
01.04.2025
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2025
Dokumentnummer
JWR_2024040016_20250305L02