Verwaltungsgerichtshof
05.03.2025
Ra 2024/04/0016
Ein Bereithalten eines Messgerätes ist gegeben, wenn es ohne Weiteres im rechtsgeschäftlichen Verkehr benutzt werden kann und Maßnahmen zur Abwendung einer möglichen Benutzung unterlassen wurden vergleiche VwGH 26.2.2014, 2013/04/0065).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040016.L02