Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.03.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/04/0016

Rechtssatz

Ein Bereithalten eines Messgerätes ist gegeben, wenn es ohne Weiteres im rechtsgeschäftlichen Verkehr benutzt werden kann und Maßnahmen zur Abwendung einer möglichen Benutzung unterlassen wurden vergleiche VwGH 26.2.2014, 2013/04/0065).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040016.L02