Gemäß § 39 Abs. 2 Z 6 VwGG konnte von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden, zumal das LVwG, ein Tribunal iSd MRK, eine mündliche Verhandlung durchgeführt hat.Gemäß Paragraph 39, Absatz 2, Ziffer 6, VwGG konnte von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden, zumal das LVwG, ein Tribunal iSd MRK, eine mündliche Verhandlung durchgeführt hat.