Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ra 2024/03/0036
Entscheidungsdatum
17.12.2025
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Rechtssatz
Auch nach der Novelle BGBl. I Nr. 97/2018 vermag der Wunsch, eine verbotene Waffe zum sportlichen Schießen zu verwenden, kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe im Sinne des § 17 Abs. 3 erster Satz WaffG zu vermitteln.Auch nach der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2018, vermag der Wunsch, eine verbotene Waffe zum sportlichen Schießen zu verwenden, kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe im Sinne des Paragraph 17, Absatz 3, erster Satz WaffG zu vermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030036.L07
Im RIS seit
13.01.2026
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026
Dokumentnummer
JWR_2024030036_20251217L07