Verwaltungsgerichtshof
17.12.2025
Ra 2024/03/0036
Auch nach der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2018, vermag der Wunsch, eine verbotene Waffe zum sportlichen Schießen zu verwenden, kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe im Sinne des Paragraph 17, Absatz 3, erster Satz WaffG zu vermitteln.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030036.L07