Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/03/0036

Rechtssatz

Auch nach der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2018, vermag der Wunsch, eine verbotene Waffe zum sportlichen Schießen zu verwenden, kein berechtigtes Interesse am Besitz einer verbotenen Waffe im Sinne des Paragraph 17, Absatz 3, erster Satz WaffG zu vermitteln.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024030036.L07