Bei dienst- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten öffentlich Bediensteter handelt es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinn des Art. 6 MRK, nicht aber um Verfahren über eine strafrechtliche Anklage, weshalb kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot des Art. 4 des 7. ZPMRK vorliegt (VwGH 22.3.2023, Ra 2022/09/0124; VwGH 12.12.2022, Ro 2021/09/0032).Bei dienst- und disziplinarrechtlichen Streitigkeiten öffentlich Bediensteter handelt es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinn des Artikel 6, MRK, nicht aber um Verfahren über eine strafrechtliche Anklage, weshalb kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot des Artikel 4, des 7. ZPMRK vorliegt (VwGH 22.3.2023, Ra 2022/09/0124; VwGH 12.12.2022, Ro 2021/09/0032).